Das Thema ist umstritten wie kaum ein anderes: Ist ein Schwangerschaftsabbruch zurecht unter Strafe gestellt? Darf es Ausnahmen geben und wenn ja, welche?
Wahrscheinlich beteiligte sich jeder von uns schon einmal an dieser Diskussion. Deshalb will ich zu Beginn meines Artikels auf das Dilemma hinweisen, mit dem wir es zu tun haben. Es ist die alles entscheidende Frage!
Das Grundgesetz schützt das 'Leben' jedes Menschen. Auch das Leben eines 'Embryos'! Die Abtreibung eines solchen ist also grundsätzlich strafbar!
Dagegen steht das Selbstbestimmungsrecht der Frau, frei und ohne Zwang über ihren Körper zu verfügen!
Das Problem ist also: Treibt eine Frau das Leben in ihrem Körper ab, verstößt sie gegen das Grundrecht des Embryos auf 'Leben'. Hingegen: Wird eine Abtreibung unmöglich gemacht, obwohl die Frau das will, darf sie nicht selbst über ihren Körper entscheiden.
Wenn ich mich im Für und Wider einer Abtreibungsdiskussion befinde, ist es also entscheidend, welches der beiden gegensätzlichen Rechte ich für schwerwiegender halte. So kam der Gesetzgeber zu einer 'Fristenlösung', die einen Schwangerschaftsabbruch bis zu 12 Wochen nach der Empfängnis ungestraft läßt.
Diese Regelung gilt bei uns in Deutschland. Diskutiert wird in allen Ländern, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Mr. Trump legte sich während seines Wahlkampfs nicht fest. Ihm war klar, er würde Stimmen verlieren, egal wie er sich entschiede. Bei uns ist es ähnlich. Die meisten Frauen sind für die 'Fristenlösung', die katholische Kirche favorisiert das Recht des Embryos auf Leben.
Nun ist eine mögliche Verfassungsrichterin ins Gerede gekommen, weil sie sich bei der Abtreibungsdiskussion angeblich klar bekannte. Ihre Wahl wurde von CDU-Leuten verhindert, obwohl der zuständige Wahlausschuß schon zugestimmt hatte. Was in vergangenen Jahren lediglich eine Formsache innerhalb der Regierung war, wurde zum 'Politikum' hochstilisiert. Selbst der Bundespräsident, dessen Meinung in der Tagespolitik nicht gebraucht wird, hält die Bundesregierung für 'beschädigt'.
Die ewige Diskussion um den § 218 des Strafgesetzbuchs ploppt an Stellen auf, wo man sie nicht vermutet. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht nur eine rechtliche Frage! Das Schicksal von Menschen, ihrer Lebensplanung, ihrer 'sozialen Verhältnisse' wird entscheidend beeinflusst. Der von mir kürzlich erwähnte Dichter Klopstock war das älteste von 17 Kindern! So geschehen im 18. Jahrhundert, der Zeit, die wir heute als 'Aufklärung' bezeichnen!😉 Was dieser 'Wahnsinn' in der Gegenwart bedeuten würde, kann sich jeder ausmalen?
Gottes Meinung, in den Mund von Jesus gelegt: "Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solchen gehört das Himmelreich!" Im Alten und Neuen Testament gab es noch keine Gedanken an 'Abtreibung', bzw. an eine schmerzhaft klingende 'Ausschabung der Gebärmutter'.
Wenn es stimmt, was der streitbare Fernsehjournalist Franz Alt in einem seiner Bücher schrieb, dann wurden in den USA mehr Abtreibungen durchgeführt, als in allen amerikanischen Kriegen Soldaten ums Leben kamen. In Deutschland gibt es ein Recht auf Bestattung des 'abgetriebenen' Embryos. Wird darauf verzichtet, sorgt das Krankenhaus für eine 'Sammelbestattung'.
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Hallo D.,
AntwortenLöschenhabe eben deine Nachricht im Gästebuch gelesen, irgendwas stimmt da nicht, ich habe es im Handy über die App gesehen und muss später über den Laptop kontrollieren, was da nicht stimmt.
Habe auch keine Benachrichtigung über deinen Eintrag im Gästebuch bekommen, wie sonst immer.
Dauert etwas, habe am Vormittag keine Zeit, bis später...